WAS IST PALLIATIVVERSORGUNG?

 

Menschen mit einer schweren fortschreitenden Erkrankung, bei denen eine Heilung nicht mehr möglich und die Lebenszeit begrenzt ist, haben Anspruch auf eine palliative Versorgung.

Nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen des Patienten in vertrauter Umgebung zu Hause oder aber im Pflegeheim kann eine Versorgung stattfinden.

Hierbei steht nicht die Heilung und Lebensverlängerung im Vordergrund, sondern der bestmögliche Erhalt an Lebensqualität, Linderung von belastenden Symptomen und psychosozialer Unterstützung.

Die Palliativversorgung beinhaltet die medizinisch-pflegerische Versorgung, geht auf die psychosozialen und spirituellen Bedürfnisse des Patienten ein und stellt dessen Würde und Selbstbestimmung in den Mittelpunkt.

Zusätzlich beinhaltet sie die Betreuung der Angehörigen mit dem Grundgedanken, das Sterben bis zum letzten Moment als Teil des Lebens anzunehmen.

Palliativversorgung findet immer im fächerübergreifenden Team statt.

 

 

SPEZIALISIERTE AMBULANTE PALLIATIVVERSORGUNG (SAPV)

Im April 2007 hat der Gesetzgeber als individuellen Leistungsanspruch die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung in das Sozialgesetzbuch (§37b SGB V) aufgenommen.
Somit hat jede/r Versicherte in Deutschland das Recht auf diese spezialisierte ambulante palliativmedizinische und -pflegerische Betreuung.

Die SAPV dienst als Ergänzung zur bereits bestehenden Versorgung von Haus- und Fachärzten, Krankenhäusern, Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Hospizdiensten und stellt die Erhaltung, Förderung und Verbesserung der Lebensqualität und Selbstbestimmung der schwerkranken Menschen in den Vordergrund.

 

Anspruch auf diese Leistung haben alle Versicherten, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leiden und die außerdem eine aufwändige palliativmedizinische und palliativpflegerische Versorgung benötigen.

 

Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung kann von einem Haus- oder Krankenhausarzt verordnet werden, falls die allgemeine ambulante Versorgung nicht ausreichend ist und ein besonderer Koordinationsbedarf oder ein komplexes Symptomgeschehen besteht und umfasst alle erforderlichen Leistungen der ambulanten Krankenbehandlung:

  • ärztliche und behandlungspflegerische Leistungen
  • die Symptomkontrolle, deren Behandlung und das schnelle Eingreifen bei Krisensituationen
  • die Beratung der behandelnden Ärzte und Pflegefachkräfte und alle an der Versorgung Beteiligten
  • die Beratung, Anleitung und Betreuung der Patienten und deren Angehörige
  • die Koordination der Versorgung.

Die Leistungen werden von speziell in der Palliativversorgung ausgebildeten Ärzten (die den Hausärzten bei Bedarf beratend zur Seite stehen), Palliativfachkräften im ambulanten Pflegedienst und Koordinatoren erbracht, die zudem eine 24-stündige Verfügbarkeit sicherstellen.